Verhaltenskodex und Compliance-Richtlinie der REICH GmbH

„Es ist leichter ein Geschäft aufzubauen, als auf die Dauer zu halten.“

(Karl Reich, 30. Juli 1962)

Als mittelständisches, seit über 100 Jahren in unserer fränkisch-thüringischen Heimat fest verwurzeltes Familienunternehmen tragen wir schon allein aufgrund unserer Tradition eine große Verantwortung – nicht nur für unsere Mitarbeitenden und deren Familien, sondern für die gesamte Region. Aus diesem Grund ist es seit jeher unser Bestreben, in allen Dingen stets verantwortungsbewusst, zukunftsorientiert und nachhaltig zu handeln. Auch gegenüber unseren in der Regel langjährigen Geschäftspartnern bedarf es jederzeit verlässlichen, partnerschaftlichen und innovativen Verhaltens, um dauerhaft wirtschaftliche Erfolge zu erreichen. Die Sicherung guter Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sowie die Aufrechterhaltung der guten Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden und Lieferanten ist uns daher nicht nur eine wirtschaftliche Verpflichtung, sondern auch ein persönliches Anliegen. Der sich aus diesem Selbstverständnis ergebenden Verantwortung in ihren unterschiedlichen Ausprägungen stellen wir uns inzwischen in der vierten Generation.

Inzwischen zeugen eine stetig wachsende Anzahl gesetzlicher Regelungen und Vorgaben zusammen mit ständig steigenden Bedürfnissen und Anforderungen unserer Kunden von einer sich immer schneller wandelnden Welt. Compliance im engeren Sinne bedeutet die Einhaltung der Gesetze, Vorschriften und internen Anweisungen im jeweiligen Geltungsbereich.

Im Grunde beinhaltet der Satz unseres Firmengründers von 1962 also bereits einen recht deutlichen Anklang an das, was wir heute unter den Begriff „Compliance“ fassen. Die Worte von Karl Reich erinnern uns daher an die seit mehr als 100 Jahre in diesem Familienunternehmen gelebten und in dieser Richtlinie zusammengefassten Werte, sowie an die mit diesen Werten einhergehende Beständigkeit und Kontinuität. Die Werte sind uns aber gleichzeitig auch Ansporn, gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden und Partnern auch zukünftig die Herausforderungen eines mittelständischen Unternehmens zu meistern und die sich bietenden Chancen zu nutzen.

Mellrichstadt, den 28. September 2023

1. Unternehmenswerte und Grundsätze unseres Handelns

Unser Handeln und Wirtschaften wird im Wesentlichen von fünf Grundwerten geprägt. Diese beinhalten die Prinzipien und Leitlinien, für die wir als Familienunternehmen stehen und durch deren Bewahrung wir auch in Zukunft erfolgreich sein werden. 

 

1. 1 Integrität und gesetzeskonformes Verhalten

Rechts-, regel- und vertragskonformes Verhalten sowie die Beachtung aller Gesetze, Vorschriften, Verträge und sonstigen Regelungen sind zentrale Bestandteile verantwortungsvoller Unternehmensführung. 

 

1.2 Wettbewerb und Unternehmertum

Wir bekennen uns aus vollster Überzeugung zu den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft, zum freien und fairen Wettbewerb sowie zum sozialen Ausgleich als den wesentlichen Bestandteilen dieser Wirtschaftsordnung.

 

1.3 Familie und soziale Verantwortung

Wir verstehen uns als aktives Mitglied unserer Region und bekennen uns zu unserer gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung. Unser Leitbild beinhaltet eine „gute Nachbarschaft“ mit den Menschen und den Partnern in unserer Heimat. 

 

1.4 Partnerschaft, Zusammenarbeit und Transparenz

Als Familienunternehmen legen wir größten Wert auf das Wohl unserer Mitarbeitenden. Durch Förderung unserer Mitarbeitenden und Transparenz in der Kommunikation steigern wir Zufriedenheit, Motivation und Performance des gesamten Unternehmens.

Wir leben aktiv partnerschaftliche und faire Zusammenarbeit mit unseren Partnern, Lieferanten und Kunden.

 

1.5 Zukunft

Die REICH GmbH ist auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Beständigkeit und Tradition verknüpft mit Innovation und Fortschritt stellen die Weichen für unser Wachstum und unseren Erfolg.

 

1.6 Einhaltung geltenden Rechts

Bei allen Aktivitäten bewegt sich Reich im Rahmen der geltenden Gesetze. Dies gilt insbesondere in Bezug auf öffentlich-rechtliche Vorschriften und Bestimmungen. 

Die Einhaltung der geltenden Rechtsordnung ist für Reich eine Selbstverständlichkeit.

2. Umgang mit unseren Mitarbeitenden

REICH schafft ein von Offenheit, Vertrauen und gegenseitigem Respekt geprägtes Arbeitsumfeld, in welchem die Mitarbeitenden bestmögliche Leistungen erbringen und zum Erfolg des Unternehmens beitragen. 

 

2.1 Gleichbehandlung und Chancengleichheit

Jeder Mitarbeitende wird unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Staatsangehörigkeit, sexueller Ausrichtung, sozialer Herkunft und politischer Einstellung gleichbehandelt. 

 

2.2 Fördern und Fordern

REICH fordert von den Mitarbeitenden die aktive Teilnahme an Schulungen und die Bereitschaft zur persönlichen und fachlichen Weiterbildung.

 

2.3 Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Als Familienunternehmen legen wir besonders Augenmerk auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 

 

2.4 Arbeitnehmervertretung

Geschäftsleitung und Betriebsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens und der Arbeitnehmer konstruktiv und lösungsorientiert zusammen.

 

2.5 Gerechte und attraktive Arbeitsbedingungen

Wir bieten unseren Mitarbeitenden attraktive und sichere Arbeitsplätze und halten die international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards ein. Jeder Mitarbeitende hat das Recht, den gesetzlich vorgesehenen Arbeitnehmervertretungen beizutreten.

 

2.6 Verantwortung der Führungskräfte

Die Führungskräfte gewährleisten innerhalb ihres Verantwortungsbereiches die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorgaben. 

Darüber hinaus kommen sie ihrer Vorbildfunktion nach.

 

2.7 Kinder- und Zwangsarbeit

Sämtliche Maßnahmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit zum Gegenstand haben oder in irgendeiner Form hervorbringen und / oder fördern, sind verboten. 

Weiterhin missbilligt Reich jegliche Form der Ausbeutung von Menschen.

3. Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern

Wir legen großen Wert auf eine faire und gesetzeskonforme Zusammenarbeit mit unseren Kunden, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern.

 

3.1 Fairer Wettbewerb

REICH bekennt sich zur Einhaltung sämtlicher wettbewerbsrechtlicher und kartellrechtlicher Vorschriften. Wettbewerbshindernde und kartellrechtswidrige Handlungen sowie Maßnahmen sind daher verboten. 

Jeder Mitarbeitende muss Handlungen und Maßnahmen unterlassen, die bereits den Anschein eines wettbewerbshindernden bzw. kartellrechtswidrigen Verhaltens erwecken.

 

3.2 Korruption und sonstige Einflussnahme

REICH duldet keine Form von Korruption als auch Bestechlichkeit weder bei eigenen Mitarbeitenden, noch bei Geschäftspartnern.

Jegliche unrechtmäßige Einflussnahme ist daher untersagt.

 

3.3 Geschenke und Einladungen

Den Mitarbeitenden ist es erlaubt, Geschenke, Einladungen und sonstige Zuwendungen anzunehmen, sofern diese der üblichen geschäftlichen Kontaktpflege, Kundenakquise oder fachlichen Fortbildung dienen und angemessen sind sowie transparent dargelegt werden können. 

 

3.4 Geldwäsche

REICH verpflichtet sich den Grundsätzen des Geldwäschegesetzes (GwG).

Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen oder Geschäftsvorgänge nicht auszuführen bzw. zu stoppen.

 

3.5 Exportkontroll- und Sanktionsrecht

REICH erkennt die gültigen außenwirtschaftlichen Bestimmungen sowie die geltenden Vorschriften zur Export- und Importkontrolle an und duldet keinen Verstoß – auch Dritter – gegen das Sanktionsrecht.

 

3.6 Steuern und Zölle

REICH beteiligt sich an keinen Strategien zur Steuervermeidung und verpflichtet sich zur Einhaltung aller Steuergesetze und zollrechtlichen Bestimmungen. 

4. Umwelt-, Klima-, Arbeits- und Gesundheitsschutz

Für REICH ist der bestmögliche Schutz der Umwelt und des Klimas von besonderer Wichtigkeit. Bei uns finden daher uneingeschränkt alle geltenden Gesetze zum Umwelt-, Klima-, Arbeits- und Gesundheitsschutz Anwendung. Durch Nachhaltigkeit und schonenden Umgang mit Ressourcen leisten wir einen wesentlichen Beitrag für die Umwelt. 

 

4.1 Nachhaltigkeit 

REICH Mitarbeitende tragen in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen aktiv Mitverantwortung für den schonenden Umgang aller benötigten Ressourcen. So streben wir die Reduzierung des Ressourcenverbrauches und eine Weiterentwicklung aller relevanten Nachhaltigkeitsaspekte an.

 

4.2 Umwelt- und Klimaschutz

Alle einschlägigen umwelt- und klimaschutzrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben werden durch alle Mitarbeitenden verpflichtend eingehalten.

Zur Überwachung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und zur Ermittlung etwaiger Verbesserungs- bzw. Einsparmöglichkeiten überprüft REICH ständig die betrieblichen Abläufe und setzt dazu geeignete Mess- und Prüfsysteme ein.

Besonderes Augenmerk legt REICH dabei auf die kontinuierliche Steigerung der Energieeffizienz, welche vor allem durch eine ständige technische Weiterentwicklung und der Verbesserung der Arbeitsabläufe erreicht wird.

 

4.3 Arbeitsschutz

REICH stellt für alle Mitarbeitenden ein sicheres Arbeitsumfeld bereit. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind kontinuierlich für die Verbesserung, Umsetzung und Durchführung aller arbeitssicherheitsrelevanten Maßnahmen verantwortlich.

Jeder Mitarbeitende ist mitverantwortlich, etwaige Sicherheitsrisiken zu minimieren und sicheres Arbeiten zu fördern.

 

4.4 Gesundheitsschutz

REICH erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben betreffend den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeitenden und stellt diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzausrüstungen zur Verfügung. Die Führungskräfte stellen sicher, dass alle Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden.

Besondere Aufmerksamkeit schenkt REICH zusätzlich schutzwürdigen Mitarbeitenden.

5. Umgang mit Daten und Informationen

Der besondere Schutz von Daten und Informationen vor unberechtigtem Zugriff ist für REICH von wesentlicher Bedeutung. 

 

5.1 Datenschutz und Datensicherheit

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) finden bei REICH uneingeschränkt Anwendung.

Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten darf nur dann erfolgen, wenn für die konkrete Verarbeitung eine rechtliche Grundlage besteht.

Die Geschäftsführung unterstützt die ständige Verbesserung des Sicherheitsniveaus. Mitarbeitende sind angehalten, mögliche Verbesserungen oder Schwachstellen sofort dem Datenschutz- oder dem Informationssicherheitsbeauftragten zu melden.

 

5.2 Geheimhaltung und Information

REICH verpflichtet seine Mitarbeitenden, über allen ihnen übermittelten Informationen technischer, kaufmännischer, organisatorischer oder wirtschaftlicher Art betreffend REICH und unseren Geschäftspartnern absolutes Stillschweigen zu wahren. 

Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses fort.

 

5.3 IT Sicherheit

Alle Daten werden in ihrer Verfügbarkeit in allen Unternehmensbereichen gesetzeskonform gegen unberechtigten Zugriff, Verlust oder Manipulation so gesichert, dass keine wesentlichen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb zu erwarten sind. 

Fehlfunktionen und Unregelmäßigkeit bei Daten und IT-System sind nicht akzeptabel.

Alle Mitarbeitende des Unternehmens halten die einschlägigen Gesetze, die vertraglichen und internen Regelungen sowie die Richtlinie zur Informationssicherheit ein.

6. Meldung und Ansprechpartner

Jeder Mitarbeitende ist aufgefordert, etwaige Verstöße gegen diese Compliance-Richtlinie oder betriebsbezogene Verstöße gegen andere Gesetze und Vorschriften zu melden. 

 

6.1 Meldung von Fehlverhalten

Fehlverhalten im Sinne dieser Richtlinie wird bei REICH nicht akzeptiert. Sowohl Mitarbeitende, Geschäftspartner und Dritte werden motiviert, Verstöße offen anzusprechen. Jede Meldung wird vertraulich behandelt. 

Jeder Mitarbeitende, der einen Rechts- bzw. Complianceverstoß bzw. einen begründeten Verdacht eines Verstoßes meldet, wird vor jeglichen Repressalien bzw. etwaigen Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Dies gilt auch dann, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass kein Verstoß begangen wurde.

 

6.2 Ansprechpartner

Jeder Mitarbeitende kann bei Rückfragen oder Meldungen von Verstößen direkt folgende Personen kontaktieren:

  • Geschäftsführung
  • Bereichsleiter
  • Abteilungsleiter
  • Datenschutzbeauftragter
  • Informationssicherheitsbeauftragter
  • Personalabteilung
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Rechtsabteilung
  • Arbeitnehmervertretung

 

6.3 Meldeverfahren

Eine Meldung von Verstößen kann entweder mündlich, schriftlich bzw. per Mail an die zuständigen genannten Personen oder an compliance@reich-gmbh.com erfolgen.